Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung und Zahlung
Lieber Feriengast,
Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail die Buchung eines Ferienplatzes bei uns vornehmen.
Mit Annahme der Reservierungsbetätigung, schriftlich oder per E-Mail, bieten Sie der Hasse-GmbH den Abschluss Ihrer Reservierung verbindlich für den Reisezeitraum an.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen gleich welcher Art, sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Hasse-GmbH bestätigt sind.
Die Reservierung wird erst gültig, bei einer Vorauszahlung in Höhe mindestens 50 % der anfallenden Kosten.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu begleichen.
2. Anreise und Abreise
Das Mietobjekt (Campingstandplatz oder Bungalow/Wohnwagen) steht am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur Verfügung.
Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten der Rezeption möglich (März bis September 09.00 -20.00 Uhr). Ab Oktober nach Vereinbarung.
Der Bungalow oder der Wohnwagen ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen, der Campingstandplatz bis 12.00 Uhr.
3. Nutzung des Bungalows/Wohnwagens oder des Campingstandplatzes
Das Mietobjekt darf maximal nur durch die Personenzahl genutzt werden, für die das Mietobjekt ausgelegt ist.
Ein Nutzungsrecht haben nur Personen, die für dieses Objekt angemeldet sind.
Die reservierende Person ist persönlich haftbar für alle Verpflichtungen, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst, als auch für alle angemeldeten Personen.
Es obliegt dem Feriengast selbst, die Verwaltung des Hasse-GmbH auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
4. Rücktritt durch den Feriengast/Mieter
Der Feriengast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hasse-GmbH.
Sie haben das Recht, uns einen Nachmieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt.
Voraussetzung hierfür ist, das der Feriengast/Mieter dieses Recht, rechtzeitig bei der Hasse-GmbH anzeigt, damit eine Umbuchung vorgenommen werden kann.
Wir behalten uns vor, den Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages abzulehnen, wenn uns dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt erscheint, oder wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
Der Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ist erst wirksam mit der durch uns bestätigten Namensänderung und der Bezahlung von 25 € Umbuchungsgebühr.
Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren (§ 651 a ff des DBG) beträgt:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 % des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
- bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Mietpreises
Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der vollständige Betrag zu zahlen.
Mietobjekte, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht belegt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Belegung erfolgt ist, kann von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden.
Das Belegen von freigewordenen, reservierten Mietobjekten durch die Hasse-GmbH, bedeutet kein Stellen eines Ersatzmieters, da diese in der Regel anderweitig untergebracht werden können.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
5. Rücktritt durch die Hasse-GmbH
Die Hasse-GmbH kann vom Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:
a) der Feriengast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) das gemietete Objekt, bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigt die Hasse-GmbH nach a), dann wird der Mietpreis nicht erstattet.
Tritt die Hasse-GmbH nach b) vom Mietvertrag zurück, so werden dem Reisegast alle bereits eingezahlten Beträge in voller Höhe zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt die Hasse-GmbH den Mietvertrag gemäß a) nach Mietbeginn, so wird vom Mietpreis der Teil der eingesparten Aufwendungen zurückerstattet.
6. Haftung
Die Hasse-GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder Störungen von Wasser,- Strom- oder Gasversorgungsanlagen entstehen.
Die Hasse-GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden und Verletzungen, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen und Geräte entstehen und nicht für Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte.
Auch haftet die Hasse-GmbH nicht für außerbetrieb geratene und oder außerbetrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen.
7. Preise
Die Hasse-GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, die ausgeschrieben und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu verändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung) mehr als 4 Monate liegen.
Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, so ist der Reisegast zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
8. Reklamationen
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung zu melden. Es ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels anzusetzen.
Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens 14 Tage nach der Abreise schriftlich bei der Hasse-GmbH eingegangen ist.
Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind.
Ansprüche aus Reklamationen verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit.
9. Schlußbestimmungen
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Merseburg.