Hafen Braunsbedra

Hafen Braunsbedra

ideale Lage im Süden des Geiseltalsees, sichelförmig errichtete Steganlage, 228 Liegeplätze

Hafenordnung - Hafen Braunsbedra

  1. Die Hafenordnung ist für jeden Liegeplatzinhaber vom Hafen Braunsbedra und dessen Besucher bindend.
  2. Die Eingangstür zu den Liegeplätzen ist ständig geschlossen zu halten.
  3. Jeder Liegeplatzinhaber hat darauf zu achten, dass das Gelände des Hafens, die Steganlage und die Wasserfläche sauber gehalten und pfleglich zu behandeln sind. Das Einleiten von Fäkalien, Bilgewasser oder sonstigen Unrat ist generell verboten. Ein Betanken der Boote an der Steganlage ist nur mit Betankungsschläuchen (Schüttelschläuche) erlaubt.
  4. Müll ist nur in den aufgestellten Müllcontainer/Behälter zu entsorgen.
  5. Das Ablegen von jeglichen Gegenständen auf den Stegen über einen längeren Zeitraum ist untersagt.
  6. Beim Auslaufen aus dem Hafen sind Festmacher ordnungsgemäß zurückzulassen und darauf zu achten, dass keine Leinen im Wasser schwimmen. An- und Ablegen hat mit mäßiger Geschwindigkeit zu erfolgen, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  7. Das Befahren des Sees ist nur mit Fahrzeugen gemäß der Allgemeinverfügung und nur in dem freigegebenen Bereich, welcher durch Bojen gekennzeichnet ist, zugelassen. Es gelten im Weiteren die Regelungen der Allgemeinverfügung und die Sonderbestimmungen der Städte und des Landkreises für den Geisetalsee.
  8. Entnahme von Strom erfolgt durch die jedem Boot zugewiesenen Zählerkästen/Abnahmestellen. Die dazu verwendeten Kabel müssen in einwandfreiem Zustand sein und den technisch gültigen Anforderungen entsprechen. Beim Verlegen der Kabel ist sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt. Eine dauerhafte Stromabnahme ist anzeigepflichtig.
  9. Unnötige Belästigung durch Lärm, Staub, Geruch usw. sind zu unterlassen.
  10. Jegliche werftmäßigen Arbeiten (schleifen, schweißen, fräsen usw.) sind generell nicht erlaubt.
  11. Für das Sauberhalten und Reinigen der Steganlage ist der Mieter der gepachteten Anlegestelle selbst verantwortlich.
  12. Hunde dürfen an der Hafenanlage/Steganlage nur an der Leine geführt werden, die Sicherheit aller Personen muss jederzeit gewährleistet werden. Es gilt insbesondere die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Braunsbedra zu beachten.
  13. Offene Feuer sind generell verboten.
  14. Das Baden ist in der gesamten Hafenanlage nicht zulässig.
  15. Im gesamten Hafenbecken gilt Ankerverbot.
  16. Den Anordnungen und Anweisungen des Hafenpersonals und den Mitarbeitern der Hasse GmbH ist Folge zu leisten.
  17. Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder sind unbedingt zu beachten.

Stand: 01.01.2021

Kontakt:
Hasse GmbH: +49 175 1030506                                      Ansicht/Download als PDF
hafen(at)hasse-see.de
Ihre Hasse GmbH

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